Grenzwertfestsetzung bei krebserzeugenden Stoffen

Sowohl im Arbeitsleben wie auch im Privatleben sind Menschen krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt. Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen durch die Arbeit zu schützen. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie bei bestimmten Stoffen durch Messung bzw. .Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwertes. Bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist davon auszugehen, dass die Gesundheit der Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird.

Bei krebserzeugenden Stoffen kann prinzipiell keine Untergrenze angegeben werden, bei der keine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht. Im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion werden für krebserzeugende Stoffe 2 Eckpunkte festgelegt.

Bei Einhaltung der Akzeptanzkonzentration wird das Risiko an Krebs zu erkranken als so niedrig bewertet, dass keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei wird das Risiko mit anderen Arbeitsplatzrisiken und mit Risiken des alltäglichen Lebens in Bezug gesetzt.

Arbeitsplatzkonzentrationen oberhalb der Toleranzkonzentration gelten als nicht tolerierbar. Hier sind Maßnahmen umgehend zu treffen. Maßnahmen bei Schadstoffkonzentrationen zwischen Akzeptanz- und Toleranzrisiko sind in Abhängigkeit des Messergebnisses zu treffen. Dabei greift weiterhin das Schutzstufenkonzept im Sinne von technischen, organisatorischen sowie persönlichen Schutzmaßnahmen.

Das Erkrankungsrisiko durch krebserzeugende Stoffe in der Umwelt liegt im Bereich von 1 : 5000 bis 1 : 1000 bei 70 jähriger Exposition. Dabei ist das Risiko im städtischen Bereich 5x höher als im ländlichen Raum. Krebserzeugende Stoffe in der Umwelt sind Arsen, Asbest, Benzol, Cadmium, Dieselruß, polycyclisch-aromatische Kohlenwasserstoffverbindungen (Verbrennungsrückstände) und Dioxine.

Auch von natürlicher Strahlung geht ein Krebsrisiko aus. In der Bundesrepublik liegt die durchschnittliche Jahresdosis bei 2,1 mSv, das errechnete zusätzliche Krebsrisiko liegt bei 1 : 10000. Die Strahlenbelastung auf Grund von Röntgen- und CT-Untersuchungen liegt in ähnlicher Größenordnung. Daher ist hier auch von einem Risiko von 1 : 10000 auszugehen.

Nach Strahlenschutzverordnung liegt die maximal zulässige Lebensarbeitsdosis für Beschäftigte bei 400 mSv. Legt man die gleichen Berechnungsgrundlagen zu Grunde, so beträgt beim Beschäftigten mit dieser Lebensarbeitsdosis das Risiko an Krebs zu erkranken bei  2 : 100 Personen.

In 2011 kam es zu 664 tödlichen Arbeitsunfällen und 400 tödlichen Wegeunfällen. Das Risiko eines tödlichen Arbeitsunfalls hängt sehr stark vom Gewerbe ab. Das größte Risiko liegt im Bereich der Transport- und Verkehrswirtschaft, die wenigsten  tödlichen Arbeitsunfälle passieren im Bereich der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Das Risiko liegt zwischen 8 und 320 : 10000.

Auf Grund der Anzahl der Arbeitsunfälle und des allgemeinen Lebensrisikos wurden folgende Risikoschwellen festgelegt:

Als gesellschaftspolitisch akzeptables Toleranzrisiko wird ein Risiko von 4 : 1000 definiert. Das Akzeptanzrisiko liegt bei 4 : 10000. Dieses Akzeptanzrisiko soll bis 2018 auf 4 : 100000 weiter reduziert werden. So liegt beispielsweise bei Asbest die Akzeptanzkonzentration bei 10000 Fasern pro qm Luft und die Toleranzkonzentration bei 100000 Fasern pro qm Luft.

Häufigkeit der Krebsrisiken

Wie oben erwähnt sind Menschen krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt. Dies in der Umwelt oder auch am Arbeitsplatz. Interessanterweise tragen Ernährung, insbesondere Überernährung und Rauchen mit je 30% erheblich als Ursache von Krebserkrankungen bei. Mit weitem Abstand von 7% ist Vererbung, sind genetische Faktoren, Ursache von Krebserkrankungen. Die berufliche Einwirkung von krebserzeugenden Stoffen hat einen Anteil von 4% aller Krebserkrankungen.

Darüber hinaus spielen auch biologische Faktoren eine wesentliche Rolle als Krebsverursacher.

Dies betrifft beispielsweise das Bakterium Heliobacter pylori, Auslöser zahlreicher Magengeschwüre im Bezug zu Magenkrebs, Hepatitis C Viren und Hepatitis B Viren können auch zu Leberkrebs führen. Einige humane Papillomaviren können bei Frauen zu Gebärmutterhalskrebs führen.

Bestimmte Toxine von Schimmelpilzen sind ebenfalls geeignet, Krebserkrankungen zu verursachen. Hier sei Aflatoxin genannt.

Es bleibt einer gesamtgesellschaftlichen und im Speziellen einer Arbeitsschutzdiskussion abzuwarten, in wie weit die angestrebten Ziele der Akzeptanzkonzentration von 4 Erkrankungen auf 100000 Personen ab 2018 im Arbeitsschutz zu erreichen sind. Wünschenswert wäre dies. Wie oben beschrieben sind die Hauptrisiken für Krebs durch persönliches Verhalten (Fehlernährung, Rauchen) in erheblich höherem Maße bedingt. Daher sind für diese Bereiche intensive Maßnahmen zu unternehmen, damit die vorhandenen Ressourcen effektiv und nutzbringend eingesetzt werden und die Risiken so beurteilt und angegangen werden, wie es den Risiken entspricht

Dr. med. W. Bunk

Stand 7/2014


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