Ramadan: Fastenmonat der Muslime

Was ist aus arbeitsmedizinischer Sicht zu beachten

Im Zeitalter der Globalisierung und der Internationalisierung gibt es in Betrieben Mitarbeiter unterschiedlicher Glaubensrichtungen. Man schätzt zur Zeit weltweit ca. 1,5 Milliarden und für Deutschland ca. 3,5 Millionen Menschen, die muslimischen Glaubens sind. Der Islam fußt auf 5 wesentlichen Säulen. Eine wesentliche Säule ist das Fasten im Monat Ramadan.

Das Fasten ist Ausdruck des Verzichts auf irdische Annehmlichkeiten und die besondere Hingabe zu Gott.

Die Fastenzeit erstreckt sich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. In dieser Zeit dürfen keine Nahrung, keine Flüssigkeit oder Nikotin zu sich genommen werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Pflicht.

Wesentliche Ausnahmen vom Fasten sind Krankheit, medizinisch bedingte Medikamenteneinnahme, Belastung durch unaufschiebbare Reisen, schwere körperliche Arbeit, Menstruation der Frauen, Schwangere oder stillende Frauen sowie Frauen bis 40 Tage nach der Geburt.

Auch altersschwache Menschen, Kinder unter 12 Jahren, sowie geistig behinderte Menschen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Auch hat dieses Gebot bzw. Verbot  zurückzutreten, wenn es um die Gesundheit oder gar die Lebenserhaltung geht.

Personen, bei denen gesundheitliche Störungen ohne Besserung bestehen, können für jeden versäumten Fastentag einen Bedürftigen speisen. Andere Personen, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, können die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Dies bedeutet, dass beispielsweise Muslime, die körperlich schwer arbeiten müssen, die Fastenzeit auch in den Winter verlegen können. Auch können Muslime während dieser Zeit den Urlaub antreten. Auch könnten Muslime während dieser Zeit auf weniger körperlich belastende Tätigkeiten versetzt werden, wenn dies möglich ist. Da der Fastenmonat Ramadan sich nach dem Mondkalender richtet, wird die Fastenzeit immer mehr in den Sommer nach dem gregorianischen Kalender verschoben werden.

Dieses Jahr fängt die Fastenzeit am 11.08.2010 an und endet am 08.09.2010, also im Hochsommer. Je nach geografischer Lage erfolgt der Fastenbeginn minutengenau.

Insbesondere der Flüssigkeitsmangel kann in dieser Zeit zu verstärkten Belastungen des Organismus führen. Am Ende der Fastenzeit soll es Muslimen ermöglicht werden, am Festgebet teilzunehmen. Dieses Fest und ein weiteres ca. 2 Monate danach ist für Muslime ähnlich wichtig wie für Christen Weihnachten und Ostern.

Muslimen kann auch zu diesen Festen gratuliert werden, ähnlich wie Christen zu ihren Feierlichkeiten gratuliert werden und sich darüber freuen.

Dr. med. W. Bunk
August 2010


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